bauen
Streitobjekt Heizung
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile von Herbert Walker am 14.10.08
Streitobjekt Heizung
Logischerweise gibt es im Sommer weniger Auseinandersetzungen wegen der Heizung als im Winter und deshalb hat die LBS vor der kalten Jahreszeit einige Urteile zur Heizung in dieser Pressemitteilung zusammengefasst, die sowohl für Vermieter als auch Mieter durchaus interessant sind.

Wichtig für den Mieter, machen Sie nichts selbst oder beauftragen Sie niemand mit Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug, denn sonst könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben.


Mitunter ist auch eine Mietkürzung möglich, wenn z.B. die Heizung nicht richtig zu steuern ist und es immer zu heiß oder zu kalt ist.

Wie beheizt wird, ist Sache des Vermieters und die Einflussnahme des Mieters tendiert gegen Null.

Versicherungen reagieren, wie Versicherungen eben reagieren, wenn Sie zahlen sollen, sie weigern sich manchmal, und manchmal sogar zu Recht, wie in dem Fall, in dem die Wasserleitung in der Garage zugefroren und geplatzt ist. Da war das Gericht der Meinung, dass der Hausbesitzer seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.

Hier können Sie die Fälle detailliert nachlesen.

Ähnliche Einträge:

Permalink: Streitobjekt Heizung
Tags: Heizung  Mieter  Vermieter  Versicherung  Wasserleitung 
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/136201
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für Streitobjekt Heizung:

  • Currently 6.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 6.00 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Abonnieren
Share It
RSSrss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
Newsletter

TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!