Streitobjekt Heizung
abgelegt im Archiv Baurecht und Urteile am 14.10.08

Logischerweise gibt es im Sommer weniger Auseinandersetzungen wegen der Heizung als im Winter und deshalb hat die LBS vor der kalten Jahreszeit einige Urteile zur Heizung in dieser Pressemitteilung zusammengefasst, die sowohl für Vermieter als auch Mieter durchaus interessant sind.
Wichtig für den Mieter, machen Sie nichts selbst oder beauftragen Sie niemand mit Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug, denn sonst könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Mitunter ist auch eine Mietkürzung möglich, wenn z.B. die Heizung nicht richtig zu steuern ist und es immer zu heiß oder zu kalt ist.
Wie beheizt wird, ist Sache des Vermieters und die Einflussnahme des Mieters tendiert gegen Null.
Versicherungen reagieren, wie Versicherungen eben reagieren, wenn Sie zahlen sollen, sie weigern sich manchmal, und manchmal sogar zu Recht, wie in dem Fall, in dem die Wasserleitung in der Garage zugefroren und geplatzt ist. Da war das Gericht der Meinung, dass der Hausbesitzer seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
Hier können Sie die Fälle detailliert nachlesen.

Permalink: Streitobjekt Heizung
Tags: Heizung Mieter Vermieter Versicherung Wasserleitung
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