Tag-und Stundenlohnarbeiten - oft ein Ärgernis

Wenn beim Bauen etwas Unvorgesehenes geschieht oder eine bestimmte arbeitsleistung vorab nicht sicher kalkuliert werden kann, wählt man häufig die Tag- oder Stundenlohnarbeiten als geeignete Lösung.

Bei dieser Verrechnungsmethode wird die aufgewendete Arbeitszeit der damit beschäftigten Mitarbeiter vergütet, zusätzlich noch die Materialkosten und die Kosten für die eingesetzten Geräte.

Dies scheint eine faire Lösung zu sein, aber wie so oft, steckt der Teufel im Detail.

Oft werden die Anzahl der Stunden bezweifelt, teils weil der Auftraggeber der Meinung ist, es seien zu viele Stunden aufgeschrieben worden, teils weil er der Auffassung ist, die Mitarbeiter hätten zu langsam gearbeitet und Stunden geschunden.

Bei seriösen Firmen ist dies meist nicht der Fall, aber es kann auch hier nicht ausgeschlossen werden.

Um mögliche Irritationen so klein wie möglich zu halten, sollten folgende Punkte beachtet werden.

1. Bei Vertragsabschluss sollten Preise für die Stundenlohnarbeiten vereinbart werden, ebenso die Gerätekosten.
2. Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung ausgeführt werden und wenn eine Vereinbarung eines Einheits- oder Pauschalpreises für die Leistung nicht möglich ist.
3. Die Stundenlohnarbeiten müssen täglich genau nachgewiesen werden.
4. Diese Angaben müssen zeitnah geprüft werden.

Vor allem bei Pauschalverträgen muss darauf geachtet werden, dass die im Stundenlohn erbrachte Leistung nicht bereits im Leistungsumfang, also im Bausoll enthalten ist und somit doppelt bezahlt würde.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum