Termine für den Energiepass

Der energieausweis ist in aller Munde, doch vielfach besteht noch erhebliche Unklarheit.

Hier nochmals kurz einige wichtige Fakten:

Für Altbauten, die vor 1965 errichtet wurden, ist der Ausweis ab 1.7.2008 vorgeschrieben, für jüngere Gebäude ist der 1.1.2009 Stichtag.

Bisher gibt es zwei Arten des Ausweises, der einfachere und weniger aussagekräftige Verbrauchsausweis, der aber sehr viel preiswerter ist. Allerdings müssen Bauherren, die den Bauantrag bis 1977 gestellt haben ab dem 1. Oktober den teureren Bedarfsausweis vorweisen können.

Der Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Haus verkauft oder vermietet werden soll und wird von einem Fachmann ausgestellt, allerdings ist dieser Begriff doch sehr weit (zu weit) gefasst. Ob dies also der Energieeinsparung nützt, sei mal dahingestellt.


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