Wenn Ihnen bei Ihrem Haus der Fertigstellungstermin besonders wichtig ist, weil

• Sie vielleicht selbst Ihre bisherige Wohnung schon gekündigt haben
• Sie ausziehen müssen, da der Vermieter z.B. Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt hat
• Sie möglichst kurze Zeit sowohl Miete als auch die Belastungen aus der Hausfinanzierung tragen wollen
•
dann sollten Sie dies Ihrem Partner klarmachen und einen eindeutigen Fertigstellungstermin fest vereinbaren.

Um auch als Laie die Einhaltung oder mögliche Abweichungen rechtzeitig erkennen zu können, sollten Sie ebenso einige Zwischentermine fest vereinbaren.

Dabei können Sie sich bei Pauschalverträgen an die Fakten des Zahlungsplans halten und die einzelnen Ereignisse mit Datum oder die dazwischen liegenden Arbeiten mit der genauen Anzahl von Tagen bezeichnen.

Hier ist es überaus wichtig, zwischen Arbeitstagen (meist 5 Tage pro Woche), Werktagen (6 Tage pro Woche) oder Kalendertagen zu unterscheiden.

Kalenderdaten wären für Sie am besten, da sich beim Verstreichen eines Datums der Auftragnehmer gleich in Verzug befindet und keine Nachfrist gesetzt werden muss, allerdings ist dies bisher beim Bau kaum üblich und Sie werden dies nicht unbedingt durchsetzen können.

Sie sollten aber konsequent Ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen, wie

• frühzeitige und eindeutige Entscheidungen bei bemusterung
• vereinbarungsgemäße Bezahlung der Abschlagsrechnungen
• usw.

damit Ihr Auftragnehmer sich nicht wegen einer Pflichtverletzung aus der Verantwortung stehlen kann.

Erkennen Sie Abweichungen vom vereinbarten Terminplan, sprechen Sie Ihren Partner zunächst darauf an.

Werden dann keine Bemühungen unternommen, die zeitliche Verzögerung aufzuholen, dann sollten Sie Ihre Bedenken schriftlich äußern.

Bei erheblichen Verzögerungen müssen Sie den Auftragnehmer in Verzug setzen, ihm eine Nachfrist einräumen und ihn ggf. auf die Anwendung einer Vertragsstrafe hinweisen, diese müssen Sie im Vertrag vereinbaren und in der Abnahme dann ausdrücklich vorbehalten

Ist keine Vertragsstrafe vereinbart, dann können Sie ggf, Schadensersatz geltend machen.

Verdeutlichen Sie dem Auftragnehmer rechtzeitig, welcher Schaden Ihnen entstehen würde und beziffern Sie diesen nach Möglichkeit.

Die Angabe der Schadenshöhe kann hilfreich sein, allerdings gilt dies nur, wenn die Ursache der Verzögerung ausschließlich beim Auftragnehmer zu suchen ist und Sie keinerlei Anteil daran haben.


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