bauen

Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum

abgelegt im Archiv Eigentumswohnung am 28.11.07

ETW an der Pegnitz.jpg
Für die Übernahme von Kosten bei Reparaturen und Sanierungen ist es für den Wohnungseigentümer wichtig, ob die Reparatur am Gemeinschafts- oder am Sondereigentum erfolgt.

Im ersten Fall zahlt die gemeinschaft, ggf. aus einer vorhandenden Instandhaltungsrücklage, im zweiten Fall muss er die Kosten in vollem Umfange selber tragen.

Bei vielen Reparaturen ist das von vorneherein klar, aber es gibt auch immer wieder Auseinandersetzungen und mitunter auch durchaus überraschende gerichtliche Einschätzungen, wie z.B. die Feststellung des OLG Stuttgart vom 13.11.2007 (Aktenzeichen 8 W 404/07)

Danach zählen Themostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme zum Gemeinschaftseigentum und Reparaturen sind daher von der Gemeinschaft zu bezahlen.



Permalink: Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum

Tags: Gemeinschaftseigentum  Sondereigentum  Thermostatventile 

Stimmen Sie ab für Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum:

  • Currently 8.33/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 8.33 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Aktuelles   Altbaumodernisierung   Arbeitsbedarf   Architektur   Ökologisch bauen   Bauablauf   Baufinanzierung   Baugrund   Baukonzeption   Baumanagement   Baupartner   Baurecht und Urteile   Baustoffe und Bauprodukte   Buchtipp   Eigenleistungen   Eigentumswohnung   Einrichtung   Energie fürs Haus   Energiesparmaßnahmen   Erben