5.Dezember.2007

In einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.11. 07 (3 WX115/07) wurde ein Wohnungseigentümer verpflichtet, den bisherigen Trittschallschutz wieder herzustellen.
In einer Eigentumswohnanlage hatte ein Besitzer nach mehreren Jahren in einigen Räumen den Bodenbelag verändert, statt eines hochwertigen Teppichbodens wurde ein Parkettboden eingebaut.
Dadurch verschlechterte sich die Trittschalldämmung und der Bewohner der darunter liegenden Wohnung fühlte sich gestört und verlangte die herstellung des bisherigen Trittschallschutzes, was zunächst das Landgericht und jetzt auch das OLG bestätigte.
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