Umbau - Vermieter darf nicht doppelt profitieren

Wer kennt das nicht? Da bittet und bettelt man monatelang beim Vermieter um einen Umbau oder eine Modernisierung der Wohnung. Und als keine Reaktion kommt, legt man eben selbst Hand an und verbessert die Wohnsituation. Das ist so weit ja auch in Ordnung, doch was tun, wenn der Vermieter aufgrund der Modernisierung bzw. der Aufwertung der Wohnung auf einmal eine Mieterhöhung verlangt.

Geht nicht, urteilte nun der Bundesgerichtshof unter dem Az. VIII ZR 315/09. Im konkreten Fall ging es um einen Mieter, der im Jahr 1976 eine eigene Sammelheizung eingebaut hatte. 32 Jahre später wollte die Vermieterin die Miete erhöhen und berief sich dabei auf den Mietspiegel und Wohnungen mit Bad und Sammelheizung.

Genau das war aber nicht möglich, denn schließlich hatte der Mieter bereits für die Sammelheizung bezahlt und darf nach Ansicht der Richter nicht doppelt belastet werden.

Foto Quelle Moe_

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