
Wenn ein Immoblieneigentümer den Klauen der Hypothekenbanken entronnen ist und mächtig viel Zinsen gezahlt hat, dann kann er froh und dankbar sein. Doch findige Vertriebsmanager ließ das nicht ruhen. Es muß doch möglich sein, den Eigentümern die Wohnungen und Häuser abzuluchsen! Jetzt ist es so weit! Es gibt die Umkehrhypothek. Der Ruheständler erhält ein Taschengeld für sein Eigentum solange er lebt. Und wieder schnappt die Zinseszinsfalle und die Nebenkostenfalle zu und zehrt am Vermögen.
Wundersamerweise wird das Darlehen durch Verkauf der Immobilie bezahlt, wenn der Empfänger der monatlichen Zahlungen stirbt. Wenn er dann die Aufrechnung sieht, dreht er sich im Grab um. Die Erben greifen sich an den Kopf und raufen sich die Haare. Es ist eine vergleichbar unbefriedigende Situation wie bei einer Zwangsversteigerung. Das Vermögen wird unter dem Marktwert ohne Not verbrannt. Da würde es mehr bringen, die Hütte anzuzünden.
Man müßte die Erfinder solcher Raubrittermethoden genauso an den Ohren hochziehen und an die Wand klatschen wie die Bankmanager, die ohne Not Immobilieneigentümer in die Insolvenz treiben, um sich an der Zwangsversteigerung der Immobilie zu bereichern.
Hans Kolpak
Eigentum & Bauen
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