
Kyrill war bei uns der teuerste Wintersturm aller Zeiten und Klimaforscher sagen, dass solche Stürme keine ganz seltenen Ausnahmen mehr bleiben werden.
Dagegen schützen kann man sich nicht, wohl aber gegen die Folgeschäden, z.B. durch die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung.
Doch wann greift welche?
Sturmschäden können ab Windstärke 8 bei der Gebäudeversicherung geltend gemacht werden.
Schäden an der Einrichtung reguliert meist die Hausratversicherung, die auch bei blitzeinschlag im Haus in Aktion treten müsste.
Schlägt ein Blitz in unmittelbarer Nähe ein und kommt es zu einem Schaden z.B. an Fernseher oder PC durch Überspannung, dann ist dies leider von den beiden normalen Versicherungen nicht gedeckt, sondern dazu benötigt man eine Ergänzungspolice.
Hier können Sie Näheres lesen.
Denken Sie auch daran, sich in der richtigen Höhe zu versichern, sonst kann es ein böses Erwachen geben.
no comment until now