Unwirksame Mietklauseln

Wenn Sie bisher zur Miete wohnen oder wenn Sie in Ihrem Haus eine Wohnung vermieten wollen, dann interessiert Sie vielleicht die neueste Rechtsprechung des BGH.

So hat dieser erneut eine klausel, wie sie häufig in Mietverträgen standardisiert ist, für unwirksam erklärt:

Es ging um die sogenannte "Tapetenklausel", nach der ein Mieter beim Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten und Bodenbeläge entfernt werden müssen.

Hier finden Sie dazu einen interessanten Artikel und weitere Einzelheiten


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