
Das OLG Oldenburg hat kürzlich ein interessantes Urteil verkündet.
Ein Schwiegersohn hat mit erheblichen Eigenleistungen dazu beigetragen, im Haus des Schwiegervaters eine eheliche Wohnung einzurichten, dies führte zu einer deutlichen Wertsteigerung des Hauses.
Doch leider hatte er nicht viel von der Wohnung und seiner arbeitsleistung, denn die Ehe ging in die Brüche und er zog aus.
Wenig später verkaufte der Schwiegervater das wertvollere Haus zu einem höheren Preis. Da wollte der Schwiegersohn partizipieren und verlangte für seine Arbeitsleistung einen größeren Betrag.
Das Landgericht verneinte den Anspruch, doch das OLG gab ihm statt, da die Geschäftsgrundlage durch den Auszug weggefallen war und der Schwiegervater deshalb ungerechtfertigt bereichert war.
Ein kleiner Trost für die in Brüche gegangene Ehe.
Hier können Sie nachlesen: Az. 15 U 19/07>
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