Vergütung von Eigenleistungen
abgelegt im Archiv Bauablauf am 10.07.07
Immer wieder hört und liest man von Bauherren, die einen schlüsselfertigen Vertrag unterschrieben haben und dann sich überlegen, Eigenleistungen erbringen zu wollen und die nachträglich den Vertrag ändern wollen.
Meist ärgern Sie sich dann über die Vergütungen, die Ihnen das Schlüsselfertigunternehmen anbietet und klagen ihr Leid, vor allem auch in diversen Bauforen und natürlich gibt es dann sofort Architekten, die das Lied ihres hehren Berufsstands anstimmen und die Generalunternehmer verteufeln.
Da möchte ich doch einiges klären. Wenn ein Vertrag geschlossen ist, haben sich die Vertragspartner an den Vertrag zu halten. Wer nachträglich ändern will, braucht die Zustimmung seines Vertragspartners.
Dies gilt natürlich auch, wenn Sie sich nach Vertragsabschluss für Eigenleistungen entscheiden.
Bei der Gutschrift, die Generalunternehmer in einem solchen Fall anbieten, muss man folgende Punkte bedenken:
• Generalunternehmer kaufen Nachunterleistungen und/oder Material oft sehr viel günstiger ein als ein Privatmann.
• Ein Unternehmen wird nicht auf einen Teil der Deckung seiner Kosten und seines Gewinns verzichten.
• Oft hat ein Generalunternehmer auch schon die Leistung vergeben, die Sie selbst erbringen wollen und der Nachunternehmer wird auf eine entsprechende entschädigung pochen.
Dies alles senkt den Nachlass für Eigenleistungen und führt zu dem erwähnten Ärger.
Was können Sie tun, um einen optimalen Nachlass zu erhalten?
Ganz einfach, das was Sie vor jedem Vertragsabschluss machen sollten, nämlich genau zu überlegen, was Sie eigentlich kaufen wollen.
Konkret, welche Leistungen soll der Generalunternehmer erbringen, welche wollen Sie selbst erbringen. Dann können Sie vor Vertragsabschluss handeln und dort ist jeder Unternehmer, der an einem Auftrag interessiert ist, zu Zugeständnissen bereit.
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob und welche Leistungen Sie selbst erbringen wollen, dann klären Sie ebenfalls vor Vertragsabschluss, welchen Preisnachlass Sie ggf. dafür erhalten werden.
Dabei wird dann meist auch festgelegt, bis wann Sie die Entscheidung treffen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustelllen.

Permalink: Vergütung von Eigenleistungen
Tags: Eigenleistung Vergütung Generalunternehmer Preisnachlass Bauvertrag
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