
Wer beim Bauen auf die Hilfe von Freunden und Verwandten setzt, muss diese bei der BG Bau anmelden und sich und die Helfer entsprechend absichern, denn dazu ist jeder Bauherr verpflichtet und dies hat spätestens eine Woche nach Arbeitsaufnahme zu erfolgen.
Bei nur geringem Umfang von nicht mehr als 40 Stunden für alle Helfer kann davon abgesehen werden
Denn immer wieder passieren auf privaten Baustellen Unfälle, nicht selten auch schwere und manche auch mit tödlichem Ausgang.
Die Folgekosten bei solchen Unfällen können den privaten Bauherrn leicht in oder an den Rand des Ruins treiben, da machen sich die rund € 1,50 – 1,80 pro Helferstunden doch eher bescheiden aus.
Bei dem Einsatz von Helfern sollte auch die Grenze zur illegalen Schwarzarbeit nicht überschritten werden, denn sonst können Bußgelder auch gegen den Bauherrn in Anwendung kommen, die dann die vermeintlichen Ersparnisse deutlich reduzieren.
Vergessen Sie auch nicht, Helfer und/oder Schwarzarbeiter haften im Gegensatz zu Handwerkern und Unternehmen nicht für ihre Fehler und bei Mängeln sehen dann manche Bauherren ganz schön alt aus.
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