
Sie sind versichert und können im Schadensfall hoffen, dass zumindest der finanzielle Schaden ersetzt wird. Doch mitunter denken die Versicherungen da etwas anders und versuchen, eine Mitschuld oder alleinige Schuld beim Versicherten zu finden.
Das würde sie nämlich von der Schadensregulierung ganz oder teilweise befreien und oft teilen die Gerichte diese Auffassung, glücklicherweise entscheiden Gerichte auch mitunter versichertenfreundlich, wie im vorliegenden Fall.
Da war ein Haus während einer Frostperiode nicht bewohnt, die heizung fiel aus und es kam zum Frostbruch von Heizungsrohren.
Den Schaden wollte die Versicherung nicht übernehmen, da der Versicherte seiner Obliegenheit, die Funktion der Heizung in der kalten Jahreszeit genügend häufig zu kontrollieren nicht nachgekommen sei.
Ein Landgericht und das zuständige Oberlandesgericht stimmten der Versicherung zu, nachdem die Heizung mindestens 2-mal wöchentlich überprüft werden sollte und im vorliegenden Fall wurde erst nach 11 Tagen kontrolliert.
Der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben, die Häufigkeit der Kontrollen muss im Einzelfall vom Gericht ggf. mit Sachverständigen geklärt werden, auch 11 Tage können u.U. ausreichend sein. Hier können Sie weitere Details nachlesen.
Mein Tipp für Sie, wenn Sie im Winter länger verreisen, dann sorgen Sie dafür, dass Verwandte, Bekannte oder Nachbarn immer wieder mal in ihre Wohnung, ihr Haus gehen, um zu schauen, ob die Heizung noch funktioniert. Sie müssen auch wissen, wer im Notfall eine Reparatur
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