Vertragliche Bauzeit

Sie müssen wissen, wie lange es dauert, Ihr Haus zu erstellen, damit Sie entsprechend disponieren können.

Sie müssen Ihre bestehende Wohnung rechtzeitig und zu einem bestimmten Termin kündigen und auch vielleicht noch neue Möbel zum Einzug geliefert bekommen und manch anderes mehr.

Sie müssen aber auch Ihre Kredite und Darlehensauszahlung nach dem Baufortschritt disponieren können.

Daher sollten Sie einen Bauzeitenplan von Ihrem Partner verlangen und vor allem eine Einigung über die Bauzeit herbeiführen und diese vertraglich verankern.

Um dem Nachdruck zu verleihen, sollten Sie – wenn durchsetzbar – eine Vertragsstrafe nach VOB/B vereinbaren.

Dabei ist zu beachten, dass diese sich nach Tagen bemessen sollte und in der Gesamthöhe auf 5, in Ausnahmefällen auf 10% beschränkt sein muss, sonst ist sie unwirksam.

Sollten Ihnen ein größerer Schaden durch die Verlängerung der Bauzeit entstehen, können Sie ggf. auch Schadensersatz durchsetzen, aber das geht meist nur auf gerichtlichem Wege, ist also aufwendiger als das Durchsetzen einer Vertragsstrafe.

Vor allem zeigt sich in der Praxis eins, dass Firmen beim drohen einer Vertragsstrafe eher bemüht sind, Termine einzuhalten als ohne, auch wenn in jedem Fall im Hintergrund der Schadensersatz droht.

Bedenken Sie aber bei der Festlegung der Bauzeit, dass es z.B. im Massivhausbau Abläufe gibt, z.B. Trocknungszeiten, die man kaum verkürzen kann.

Vereinbaren Sie realistische Termine, damit auch eine qualitativ vernünftige Leistung möglich ist.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum