Vertragskündigung wegen Nervensäge
abgelegt im Archiv Baupartner am 05.05.07
Die LBS informiert über ein interessantes Urteil der OLG celle.
Wenn ein Bauherr ständig und unberechtigterweise Mängel rügt und immer wieder nachhaltig in den Ablauf seines Objektes eingreift, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen mit entsprechenden Folgen für den Auftraggeber.
Dies Urteil sollte manchen Bauherren zu denken geben, natürlich sollen und müssen (berechtigte)Mängel gerügt werden, natürlich muss darauf geachtet werden, dass so gebaut wird, wie es vereinbart ist.
Allerdings darf es zu keiner einseitigen Auslegung des Vertrags kommen, wie es hier anscheinend der Fall war.
Aber (unberechtigte) Kritik kann nicht so weit gehen, dass das gemeinsame Ziel aus den Augen verloren wird und wenn man sich streitet, lachen im besten Fall die Dritten, nämlich die Anwälte, doch die Beteiligten haben nur Stress.

Permalink: Vertragskündigung wegen Nervensäge
Tags: Mängelrügen Bauablauf unberechtigt OLG
Stimmen Sie ab für Vertragskündigung wegen Nervensäge:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 10.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Aktuelles
Altbaumodernisierung
Arbeitsbedarf
Architektur
Ökologisch bauen
Bauablauf
Baufinanzierung
Baugrund
Baukonzeption
Baumanagement
Baupartner
Baurecht und Urteile
Baustoffe und Bauprodukte
Buchtipp
Eigenleistungen
Eigentumswohnung
Einrichtung
Energie fürs Haus
Energiesparmaßnahmen
Erben
