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Vertragskündigung wegen Nervensäge

abgelegt im Archiv Baupartner am 05.05.07

Vertragskündigung wegen Nervensäge
Die LBS informiert über ein interessantes Urteil der OLG celle.

Wenn ein Bauherr ständig und unberechtigterweise Mängel rügt und immer wieder nachhaltig in den Ablauf seines Objektes eingreift, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen mit entsprechenden Folgen für den Auftraggeber.

Dies Urteil sollte manchen Bauherren zu denken geben, natürlich sollen und müssen (berechtigte)Mängel gerügt werden, natürlich muss darauf geachtet werden, dass so gebaut wird, wie es vereinbart ist.

Allerdings darf es zu keiner einseitigen Auslegung des Vertrags kommen, wie es hier anscheinend der Fall war.

Aber (unberechtigte) Kritik kann nicht so weit gehen, dass das gemeinsame Ziel aus den Augen verloren wird und wenn man sich streitet, lachen im besten Fall die Dritten, nämlich die Anwälte, doch die Beteiligten haben nur Stress.



Permalink: Vertragskündigung wegen Nervensäge

Tags: Mängelrügen  Bauablauf  unberechtigt  OLG 

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