Vertragsprüfung: Der Partner
abgelegt im Archiv Baupartner am 29.01.08
Was soll man hier denn prüfen, wird sich mancher fragen und eigentlich sollte alles klar sein, doch leider kommt es - nicht sehr häufig - zu Unstimmigkeiten.
Prüfen Sie also zunächst, ob Ihr Vertragspartner im Vertrag gleich firmiert, wie in seinen Angeboten und Prospekten. Ist dies der Fall, fragen Sie nach, warum es zu dieser Änderung kommt. Hat sich die gesellschaftsform geändert, dann muss man sich fragen, ob dies sich negativ auswirken kann. Ich wäre z.B. skeptisch, wenn eine Einzelfirma nunmehr in der Gesellschaftsform Limited auftritt.
Handelt es sich beim Vertragspartner um eine Tochter oder die Mutter des ursprünglich anbietenden Unternehmens, muss man fragen, warum dies der Fall.
Wichtig ist auch, wer den Vertrag unterzeichnen wird bzw. unterzeichnet hat, ist derjenige auch handelsrechtlich dafür vorgesehen. Unterschreibt der Geschäftsführer ist alles klar, wer das ist, müsste sich aus den Geschäftsbriefen ergeben, wo dieser aufgeführt sein muss.
Unterschreibt ein Prokurist, müssen Sie wissen, ob dieser alleinvertretungsberechtigt ist oder ob eine weitere Unterschrift durch einen Geschäftsführer oder weiteren Prokuristen notwendig ist.
Unterschreibt ein Handlungsbevollmächtigter sollten Sie sich die Vollmacht zeigen lassen, um sicher zu sein, dass der Vertrag rechtskräftig ist.
Andere Unterschriften sollten Sie zur eigenen Sicherheit nicht akzeptieren.

Permalink: Vertragsprüfung: Der Partner
Tags: Baupartner Bauunternehmen Gesellschaftsform Prokura Vertragspartner
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