Vertragsprüfung: Förmliche Abnahme
abgelegt im Archiv Bauablauf am 24.02.08
Besonders wichtig im Bauablauf ist die Bauabnahme, denn deren Rechtswirksamkeit darf nicht unterschätzt werden, vor allem in Bezug auf
• die Fälligkeit der Schlussrate bzw. der Schlussrechung
• des eindeutigen Beginn des Verjährungsfrist
• der Umkehr der Beweislast, z.B. bei Mängeln
• Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Verzug
Daher sollte im Vertrag die förmliche Endabnahme vereinbart werden, dabei sollten Sie auf alle Fälle die Möglichkeit haben, diese mit einem entsprechenden Fachmann an ihrer seite durchzuführen.
Als vorteilhaft kann es sich erweisen, wenn ein unabhängiger Sachverständiger an der Abnahme teilnimmt, um Mängel festzustellen und unterschiedliche Auffassungen der Baupartner nach Möglichkeit vor Ort zu klären.
Bei der Abnahme sind dann alle Mängel, mögliche Einbehalte und der Termin für die Mängelbeseitigung aufzuführen.

Permalink: Vertragsprüfung: Förmliche Abnahme
Tags: Bauabnahme Baufertigstellung Verjährungsfrist Beweislast
Stimmen Sie ab für Vertragsprüfung: Förmliche Abnahme:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
Kommentar von:
derherold
(25.02.08 13:49 Uhr)
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Aktuelles
Altbaumodernisierung
Arbeitsbedarf
Architektur
Ökologisch bauen
Bauablauf
Baufinanzierung
Baugrund
Baukonzeption
Baumanagement
Baupartner
Baurecht und Urteile
Baustoffe und Bauprodukte
Buchtipp
Eigenleistungen
Eigentumswohnung
Einrichtung
Energie fürs Haus
Energiesparmaßnahmen
Erben

Der/die Erwerber beauftragen einen "Experten" und der benennt die ausstehendnen Restarbeiten, ggfs. Mängel ... vor-Ort-Klärung von "Mißverständnissen" durch einen Dritten halte ich für ungewöhnlich.