Vertragsprüfung Fertigstellungsgarantie

Nach vielen Jahren der Stagnation und des Rückgangs hat auch die kurze Zeit der Markterholung keine nachhaltige Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Situation vieler Bauunternehmen gebracht, zumal bereits im zweiten Jahr der Wohnungsbau dem Baumarkt weit hinterher hinkt.

Daher ist es für Bauherren besonders wichtig, sich vorab gegen eine mögliche Insolvenz des/der Auftragnehmer so gut es geht zu schützen.

Zunächst gilt es den möglichen Partner sorgfältig auszuwählen, so ist bei scheinbaren "Schnäppchenangeboten" besondere Vorsicht notwendig.

Doch da eine Beurteilung eines Unternehmens durch einen Bauherrn schwierig ist, muss man sich im Auftragsfalle entsprechend absichern.

Dies kann durch eine Auftragserfüllungsbürgschaft einer Bank oder Versicherung geschehen, die im Insolvenzfall zumindest einen Großteil des finanziellen Verlusts übernimmt, wenn auch der andere Ärger nicht versicherbar ist.

Diese bürgschaft wird meist über 5, manchmal auch 10% der Vertragssumme abgeschlossen und nach Abnahme mitunter in einer Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt.

Diese Bürgschaftsurkunde sollte man sich auf alle vor Vertragsabschluss aushändigen und ggf. von einem Fachmann prüfen lassen.


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