
Wenn Bauverträge abgeschlossen werden, sind zwangsläufig noch nicht alle zum Bauen notwendigen Fakten geschaffen worden und daher sollte sich der Bauherr entsprechende, -möglichst kostenlose – Rücktrittsrechte im Vertrag zusichern lassen, dabei sich aber erbrachte Leistungen des Auftragnehmers zu vergüten.
Wenn der Bauherr noch nicht über das Grundstück verfügt, sollte er i.d.R. auch keinen Vertrag abschließen, damit tendiert nämlich sein Risiko gleich Null.
Rücktrittsrechte können für folgende Fälle vereinbart werden:
• die baugenehmigung wird nicht oder nicht im vereinbarten Zeitraum erteilt, allerdings sollte dies eigentlich nicht vorkommen, wenn man vor Vertragsabschluss geklärt hat, wie die Bebauung möglich ist und man sich daran hält-
• die Bank das Darlehen endgültig verweigert, aber auch hier verstehe ich nicht, warum man einen Vertrag unterschreibt, wenn man noch nicht sicher ist, über das Geld zu verfügen, um seine Vertragspflichten erfüllen zu können.
• Die Fertigstellungsbürgschaft des Auftragnehmers kommt nicht, dass hier ein kostenloser Rücktritt möglich ist, ist klar, da es sich hier um eine Vertragsverletzung des Auftragnehmers handelt, die ggf. sogar zu Forderungen nach Schadensersatz berechtigt.
Werden entsprechende Rücktrittsrechte nicht zugebilligt, sollte man im eigenen Interesse zunächst alle Punkte klären, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Verlangt der Auftragnehmer für den Rücktrittsfall eine Entschädigung, muss man das Risiko abwägen.
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