Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, müssen alle Termine eindeutig festgelegt sein, damit Sie im Zweifel eine entsprechende Handhabe haben, wenn es zu Verzögerungen kommt und insbesondere, wenn Ihnen dadurch ein mehr oder weniger großer Schaden entsteht.
Wichtig ist der Baubeginn, wenn Ihr Auftragnehmer auch die Baugenehmigungsplanung durchführt, sollte ein Termin für die Fertigstellung der Unterlagen vereinbart werden und zwar für eine vollständige und mängelfreie Übergabe, damit Sie die Unterlagen unterzeichnen und beim Bauamt einreichen können.
Die Bauzeit sollte entweder in kalender- oder Wochentagen angegeben werden, eine Angabe in Arbeitstagen ist zu unklar und könnte zu unterschiedlichen Auslegungen führen.
Es empfiehlt sich auch den Fertigstellungstermin eindeutig zu vereinbaren.
Darüber hinaus empfiehlt es sich bestimmte Zwischentermine z.B. Rohbaufertigstellung u.ä. zu vereinbaren, damit Sie frühzeitig erkennen können, ob es zu Verzögerungen kommt und damit entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können.
Besonders wirksam ist es, wenn die Termine bzw. die Termineinhaltung mit einer rechtswirksam vereinbarten Vertragsstrafe vereinbart wird.
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