Vor dem Vertragsabschluss

Es könnte alles so einfach sein, Sie sind mit den Plänen einverstanden, die Baubeschreibung passt und Sie haben einen oder mehrere Partner mit denen Sie sich die Abwicklung Ihres Hauses vorstellen könnten, durch Verhandlungen könnte auch Ihr Zielpreis Realität werden.

Wenn da nicht noch die Stolperschwelle Vertrag wäre.

Denn obwohl mit der VOB/B ein Vertragsrahmen vorliegt, der die Rechte und Pflichten einigermaßen ausgewogen zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmen festlegt und sich der Vertrag auf einen Satz reduzieren ließe:

Einzige Grundlage des Vertrags ist die VOB

Gibt es meist seitenlange Verträge, in denen Teile der VOB wiederholt, andere Teile aber zugunsten des Vertragsverfassers verändert werden.

Bevor Sie also eine Entscheidung über Ihren Partner treffen oder in eine Vergabeverhandlung einsteigen, müssen Sie sich mit den Vertragsbedingungen beschäftigen.

Wenn Sie konventionell mit einem Architekten bauen, erstellt dieser meist den Vertragsentwurf, beim schlüsselfertigen Bauen, ganz gleich, ob Massiv- oder Fertighaus, wird der Vertrag von Ihrem potenziellen Partner gestaltet.

Bitten Sie in diesem Fall den Verkäufer, Ihnen den Vertragstext zur Prüfung zu überlassen, was in aller Regel problemlos der Fall sein dürfte, wenn sich allerdings hier jemand ziert, dann wäre es wohl besser, sich einen anderen Partner zu suchen.

Allerdings kommt es durchaus vor, dass Ihnen der Vertrag nicht kommentarlos ausgehändigt wird, sondern der Verkäufer Ihnen als Laie den Vertrag hilfreich erläutern will, was gar nicht so schlecht ist.

Allerdings müssen Sie dann in Ruhe den Vertrag prüfen und sich dabei auch an die Aussagen des Verkäufers erinnern, allerdings vielleicht anders, als dieser es sich gedacht hat.

Schauen Sie sich insbesondere die Regelungen an, über die er schnell hinweggegangen ist, da könnte sich unbemerkt eine Kröte verstecken und als zweites die Regelungen, bei denen er sehr ausführlich versucht hat, sie zu überzeugen, dass diese Passage für Sie entweder besonders günstig oder zumindest nicht ungünstig war.

Vielleicht sollte ein Wortschwall einen Nachteil für Sie überdecken.

Ob Sie die Prüfung alleine durchführen, einen bauvertraglich nicht unbeleckten Bekannten oder einen Fachanwalt einschalten, müssen Sie selbst entscheiden.

Wenn Sie allerdings bedenken, dass Sie lange Jahre an Ihren Haus zu zahlen haben, kann sich die anwaltliche Prüfung durchaus lohnen, allerdings sollte der anwalt dann intime Kenntnisse des Baurechts haben.


Trackback

no comment until now

Add your comment now

Impressum