Weitere Risiken bei Schwarzarbeit
abgelegt im Archiv Bauablauf am 05.02.08
Wenn Sie Handwerkerleistungen ohne Rechnung beauftragen, handeln Sie nicht nur gesetzwidrig, sondern berauben sich auch wichtiger eigener Rechte.
Wird die Leistung nicht wunschgemäß erbracht oder ist sie mit Mängeln behaftet, können Sie Ihr Geld nicht zurückverlangen oder zumindest eine Preisminderung durchsetzen.
Sie haben nicht die Möglichkeit, eine förmliche Abnahme mit Qualitätskontrolle durchzuführen und Nachbesserungen durchzusetzen und sie haben keinen Anspruch auf Gewährleistung während des Gewährleistungszeitraums nach VOB und BGB.
Außerdem ist zu befürchten, dass Handwerker, die ohne Rechnung arbeiten, unter besonderem Kostendruck stehen und dass darunter die Qualität leiden kann.
Nicht selten kommt es auch vor, dass Schwarzarbeiter auch Leistungen ausführen, bei denen Sie nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügen und daher auch gröbere Schnitzer begehen.
So erinnere ich mich an den Fall, als ein Bekannter, von Beruf Giper, gegen entgelt auch Fliesenarbeiten ausführte, dabei vergaß er Dehnfugen anzulegen und es kam zu vielen Rissen in den Fliesen und weiteren Mängeln, die langfristig sichtbar blieben.

Permalink: Weitere Risiken bei Schwarzarbeit
Tags: Handwerkerleistungen Gewährleistung Nachbesserung Qualitätskontrolle VOB
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