Wenn Sivesterfeuerwerk ein Eigenheim zerstört
abgelegt im Archiv Wohneigentum am 29.12.09

© Pixelio/Dr.Klau-Uwe GerhardtDer Jahreswechsel sorgt alle Jahre wieder für zahlreiche Unfälle mit Personen- aber auch Sachschäden an Autos oder Gebäuden. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt einen Silvesterfolgeschaden an einem Gebäude auf.
Der Fall
In der Silvesternacht hatte sich eine Feuerwerksrakete auf einen Balkon eines Mehrfamilienhauses verirrt und dort Gegenstände, die auf dem Balkon lagerten, entzündet. Der Wohnungseigentümer war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, er hatte aber Glück im Unglück, da ein Nachbar den Brand entdeckte und die Feuerwehr rief. Der Brand wurde rechtzeitig gelöscht, bevor sich das Feuer weiter ausbreiten konnte. Allerdings gab es Schäden an den dortigen Gegenständen und an der Fassade. Für den Eigentümer stellte sich die Frage, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.
Die Versicherungsfrage
Passiert ein Brandschaden am Haus, kommt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zum Tragen, denn diese schützt vor Sturm-, Hagel-, Blitzschlag-, Feuer- oder Leitungswasserschäden. Kommt es zu einem Feuerwehreinsatz, können nicht nur durch das Feuer, sondern auch durch das Löschwasser hohe Schäden aufgrund folgender Renovierungsarbeiten entstehen. "Diese Wiederherstellungs- oder Folgekosten sind durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert", weiß Andreas Hackbarth, Experte der Grundeigentümer-Versicherung. Gerät Hausrat in Brand, wird der Schaden durch die Hausratversicherung beglichen, sofern eine solche Police vorliegt.
Der Tipp
Damit am Silvesterabend nicht das Eigenheim in Brand gerät, sollte mit Feuerwerkskörpern generell vorsichtig umgegangen werden. Lesen Sie auf jeden Fall die Gebrauchs- und Altershinweise. Auf ungeprüfte Böller, Raketen und Knallfrösche sollte verzichtet werden. Diese können beispielsweise sehr unkontrolliert explodieren und Querschläger können schwere Verletzungen verursachen. Ist ein Feuerwerkskörper nicht in die Luft gegangen, auf keinen Fall erneut zünden.
Um ganz sicher zu gehen, dass kein Brandschaden durch verirrte Raketen im Wohnraum entsteht, sollten in der Silvesternacht Fenster und Türen geschlossen gehalten werden. Brennbare Gegenstände lieber vom Balkon oder Terrasse entfernen.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Tel. 040 - 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
Hedwig Seipel
Eigentum & Bauen

© Pixelio/Dr.Klau-Uwe Gerhardt
Tags: silvesterfeuerwerk, wohnungsbrand, brandschutz, grundeigentümer versicherung
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