Auch die vorgesehene Ausführung der Türen muss in der Werkplanung kontrolliert werden, dabei ist vor allem die Türbreite zu beachten und nochmals zu überlegen, ob es vielleicht sinnvoll ist, die eine oder andere Tür etwas breiter zu gestalten, z.B. in Hinblick auf eine seniorengerechte Ausführung.
Daneben ist die aufschlagrichtung zu prüfen, vor allem in Bereichen, in denen mehrere Türen eng beieinanderstehen.
Ein weiterer Punkt ist der Abstand von Querwänden, da hierbei die Tiefe der vorgesehenen Möblierung berücksichtigt werden muss, damit man zum einen keinen Stellplatz verschenkt oder zum anderen die Tür beim Ã-ffnen mit einem Schrank oder Kommode kollidiert.
Auch ist es nicht besonders angenehm, wenn man nach dem Ã-ffnen einer Tür beim Betreten des Raumes einen Bogen um Möbel machen muss.
Sind Schiebetüren geplant, muss sichergestellt sein, dass genügend Platz vorhanden ist und dass keine Möbel störend wirken können.
Bei raumhohen Türen sollte man sich klar darüber werden, wo oberhalb der Tür Glas und wo Holz oder ein anderes Material eingesetzt werden soll.
Natürlich ist die Ausführung der Türen und der Zargen zu kontrollieren.
Dies gilt natürlich nicht nur für die Innentüren, sondern auch für die Haustür und weitere Außentüren.
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