
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wichtig, nicht nur die zu kaufende Wohnung zu besichten und zu begutachten, sondern auch das gesamte Objekt.
Schauen Sie also genau hin, ob irgendwas im Argen liegt, ob z.B. im Bereich der Fassade, des Dachs oder der Außenanlagen mit Wegen, Treppen und Parkplatze kurz- oder mittelfristig Reparatur-, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten anfallen. Dies gilt auch für die Heizungsanlage oder erkundigen Sie sich nach entsprechenden Plänen.
hilfreich können dabei die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sein. Wenn kostenaufwendige Arbeiten anstehen, sollten Sie prüfen, ob die Kosten durch die vorhandenen Rücklagen der Eigentümergemeinschaft vollkommen gedeckt sind und ggf. noch zusätzliche Reserven vorhanden sind.
Ist dies nicht der Fall, kann es für den Käufer ein ganz böses Erwachen geben, wenn er über eine Umlage gezwungen wird, die fehlenden Mittel mit beizusteuern.
Als ich vor einiger Zeit in den Verkauf der Eigentumswohnung eines Verwandten involviert war, haben sich weder die beteiligten Makler – den ersten mussten wir wegen Erfolglosigkeit auswechseln – noch die Interessenten und auch nicht die späteren Käufer für diese Fragen interessiert.
Etwas blauäugig, wie ich meine.
Die Instandhaltungsrücklage wird generell verkannt, leider auch von Verwaltungskollegen. Wenn ich sehe wie leicht fertig mit diesem Thema umgegangen wird-oder ist das mit Absicht? Wie leichtfertig hier Beträge von “links nach rechts und zurück” gebucht wird, tsstss. Gruß
Absicht kann ich mir kaum vorstellen, obwohl es für einen Verwalter nicht immer einfach sein dürfte, Eigentümer zu einem höheren Hausgeld zu bewegen, um damit die Instandhaltungsrücklage auf ein angemessenes Niveau zu bringen