22.Februar.2008

Mitunter kommt es bei Eigentumswohnanlage zu unterschiedlichen Auffassungen und Streitigkeiten zwischen einem Wohnungseigentümer und der eigentümergemeinschaft, so auch im vorliegenden Fall.
Da hatte ein Eigentümer versucht, seine Wohnung durch den Einbau moderner, dicht schließender Fenster aufzuwerten, doch das Gegenteil traf ein, in der Wohnung entstand Schimmel.
Daher forderte er von der Eigentümerversammlung einer (teuren) Fassadendämmung zuzustimmen, was diese ablehnte und das OLG Düsseldorf auch als rechtens anerkannte und dem Eigentümer folgenden Rat gab, einfach besser zu lüften.
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