17.Juli.2007

Im aktuellen ibr-online Newsletter gibt es ein interessantes Urteil des OLG Karlsruhe für Erwerber von Wohneigentum bei sich der der Veräußerer .zu einer umfassenden Sanierung des Altbaus verpflichtet hatte.
Dabei ging es um eine abweichung der zugesicherten Wohnfläche.
Das OLG stellte fest; die Wohnfläche stellt ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal der geschuldeten Wohnung dar. Abweichungen von der vereinbarten Größe begründen deshalb werkvertragliche Mängelansprüche.
Auch bei Mängeln ist das Werkvertragsrecht anzuwenden.
Genaueres lesen Sie hier.
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