Seit die öffentliche Hand so klamm ist, sehen die Finanzämter immer sehr genau hin, wenn man Steuern sparen will.
Ein Punkt, der so scheint es, immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Steuerzahler und Finanzamt führt, sind Verluste bei einer vermieteten Immobilie, die als negative Einkünfte die zu zahlenden Steuern mindern können.
So hatte das Finanzamt bei einem ehepaar das nur einen zeitlich befristeten Mietvertrag abgeschlossen hat, die Gewinnerzielungsabsicht verneint und die Steuervorteile gestrichen.
Dem hat nun der Bundesfinanzhof widersprochen und ausgeführt, dass die Befristung für die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht nicht ausreiche, so der LBS-Infodienst Recht und Steuern.
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